ZfB arbeitet Vorgang im Zusammenhang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Aßmann weiter auf
Auf Nachfrage der ZfB weist die Rechtsabteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport auf die verfassungs- und verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hin, wonach staatliche und gemeindliche Organe einem Neutralitätsgebot unterliegen, das es ihnen untersagt, in amtlicher Funktion parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einzugreifen. Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt. Auch ein Bürgermeister darf deshalb in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlung aussprechen (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 19. März 2014 – 2 BvQ 9/14 –; Urteil vom 2. März 1977 – 2 BvE 1/76 –; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 – 8 C 5/96 –; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Juli 2017 – 8 B 1144/17 –).
Genau diese Rechtsprechung trifft nach Einschätzung der ZfB auf die massive Einmischung von Bürgermeister Aßmann in den Wahlkampf anlässlich der Stadtverordnetenversammlung am 04.02.2021 zu: „Jedes Mal versuchen Sie (Anm.: ZfB) einen Keil zwischen Politik und Verwaltung zu treiben. Hören Sie auf, weiter Schaden anzurichten. Ich hoffe viele Bürgerinnen und Bürger werden hiervon Kenntnis nehmen, solch ein Verhalten missbilligen und am 14.03. nicht vergessen.“
Zur diffamierenden Beschreibung der parlamentarischen Arbeit unserer Fraktion tritt die schlecht verbrämte Aufforderung zur Nicht-Wahl.
Ebenfalls hinterfragt hat die ZfB ein Zitat aus einem Schreiben des Landrats Frank Kilian an Bürgermeister Aßmann, das dieser auszugsweise zitiert hatte: „Wir sollten uns durch einen einzelnen Mandatsträger bzw. die von ihm vertretene Fraktion nicht das überaus konstruktive und vertrauensvolle Verhältnis unserer beiden Verwaltungen kaputtreden lassen.“
Auf Nachfrage der ZfB teilte Landrat Kilian mit, dass dieses Zitat tatsächlich von ihm so geschrieben worden ist, allerdings im internen Mailverkehr und nicht für die öffentliche Berichterstattung vorgesehen war, geschweige denn in den Wahlkampf einbezogen werden sollte.
Weitergehende Aussagen möchte der Landrat vor dem Hintergrund der von der ZfB eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde an dieser Stelle nicht treffen.
Die Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde läuft.
Die ZfB möchte deutlich machen, daß es weder Herrn Kirsch noch der Fraktion darum ging, ein Verhältnis „kaputtzureden“, sondern die Klärung einer Sachfrage bezüglich einer städtischen Vorlage zu erreichen, die wir bis heute als von Geisenheim nicht beantwortet ansehen. Daher begrüßen wir das vom Landrat am 16.2. gemachte Angebot, einen „Runden Tisch“ einzurichten und zu moderieren, um mit allen Beteiligten diese Sachlage „sine ira et studio“ zu erörtern.
Rudolf Spring, Fraktionsvorsitzender
16.2. 2021