
Pressemitteilung bezüglich der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Aßmann
In der letzten Stadtverordnetenversammlung vor der Kommunalwahl am 4.2. 21 hat der Geisenheimer Bürgermeister Christian Aßmann das ihm erteilte Schlusswort genutzt, einen nicht anwesenden Stadtverordneten der ZfB, wie auch die ZfB insgesamt, in der Öffentlichkeit, unter anderem durch das Kolportieren von unwahren Tatsachenbehauptungen, zu diskreditieren und dadurch auf die Wahlentscheidung der Bürger bei der Kommunalwahl am 14.03.2021 zum Nachteil der ZfB Einfluss zu nehmen.
Die ZfB leitete gegen Herrn Bürgermeister Aßmann daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein.
Die Unwahrheit der von Herrn Aßmann vorgetragenen Tatsachen über das Fraktionsmitglied der ZfB wurde zwischenzeitlich im Rahmen einer Aussprache beim Landrat bewiesen.
Herr Bürgermeister Aßmann hat durch sein Vorgehen gegen das Neutralitäts- und das Sachlichkeitsgebot verstoßen und damit seine Dienstpflichten als Bürgermeister verletzt, was die für die Dienstaufsichtsbeschwerde zuständige Kommunalaufsichtsbehörde beim Rheingau-Taunus-Kreis gemäß ihrer Mitteilung vom 23.08.2021 an die ZfB- Fraktion feststellte und ausdrücklich gegenüber Herrn Bürgermeister Aßmann missbilligte.
Da Herr Bürgermeister Aßmann am 16.9. das Angebot des Fraktionsvorsitzenden der ZfB, eine gemeinsame diesbezügliche Presseveröffentlichung zu erstellen, ablehnte, sieht sich die ZfB deshalb veranlasst, die Öffentlichkeit im Rahmen dieser Mitteilung alleine zu informieren.