
Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Aßmann
Die Stadtverwaltung Geisenheim hat auf unsere Bitte hin am 5.2. das Redemanuskript von Bürgermeister Aßmann zur Verfügung gestellt. Die während der Sitzung am 4.2. gemachten Tonaufnahmen wurden als von schlechter Qualität beschrieben. Es wurde uns mitgeteilt, daß der BGM nur unwesentlich von der Redevorlage abgewichen ist, so daß wir uns auf das Manuskript beziehen können. Weiterhin erhielten wir das Schreiben von Kreisbaudezernent Dr. Mödden, das vom 2.2. datiert und das der Bürgermeister während seiner Polemik in Teilen zitiert hat.
Die Auswertung beider Texte hat uns darin bestärkt, die angekündigte Dienstaufsichtsbeschwerde heute bei der Kreisaufsicht einzureichen. Die pauschalen Vorwürfe gegen die parlamentarische Arbeit unserer Fraktion werden wir u.a. durch die Auflistung der von uns tatsächlich mitgetragenen Beschlüsse als ungerechtfertigt erweisen; die Mär von einer „Blockade“ ist nachweislich eine Falschbehauptung. Die angefügte Nicht-Wahlempfehlung für unsere freie Wählergruppe durch Herrn Aßmann ist ein absolutes „No-go“ für einen zur Neutralität verpflichteten Amtsträger. Diese Grenzüberschreitung kann nicht hingenommen werden, sondern muß sanktioniert werden und darf keinesfalls Schule machen. Auch wenn es beim Bebauungsplan „Waldstraße“ um die Klärung einer Detailfrage geht, steht Grundsätzliches auf dem Spiel: Wo kritische Nachfragen nicht beantwortet, sondern denunziert werden, sind letztlich die Rechte aller Parlamentarier tangiert. Wohlweislich hat der BGM diejenigen Passagen im Schreiben des Kreisbaudezernenten ausgelassen, auf die sich die Auffassung der ZfB hätte stützen können, der Fehler in der Zeichnung, hätte auch ohne Aufhebung des Bebauungsplanes geheilt werden können. Da sich die Bauaufsicht zu verbindlichen Auskünften an Mandatsträger nicht befugt sieht, haben wir diese Frage der Stadtverwaltung erneut vorgelegt und werden dazu die zuständige, der Stadt vorgeordnete Behörde hinzuziehen. Leider hat BGM Aßmann ausgerechnet die fragwürdigste Behauptung im Schreiben des Kreisbaudezernenten öffentlich vorgetragen, die den Stadtverordneten Kirsch beschuldigt, sich unter Vorgabe einer falschen Identität Informationen beschafft zu haben. Wie sich abzeichnet, ist diese Behauptung ebenso falsch, wie die aggressiv und wiederholt vorgetragenen Anwürfe des BGM gegen unsere Fraktion als ganze.
Das Schreiben des Kreisbaudezernenten lag dem BGM bereits zwei Tage vor der Stadtverordnetenversammlung vor. Er hat den Grundsatz „audiatur et altera pars“ (Man höre auch die andere Seite) nicht beherzigt und Herrn Kirsch nicht persönlich mit den Vorwürfen konfrontiert. Eine am 2.2. mehrfach vorgebrachte Gesprächsbitte des Fraktionsvorsitzenden hat der Bürgermeister ignoriert. Offenbar wollte er der ZfB mit seiner bizarren Inszenierung vom 4.2. gezielt den größtmöglichen Schaden zufügen. Daher fällt der von ihm erhobene Vorwurf „peinlich und beschämend“ auf ihn selbst zurück. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist daher unvermeidlich.
Rudolf Spring, Fraktionsvorsitzender